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Sachkundenachweis für Rodentizide (Rattengift)
⚠ Wichtiger Hinweis: Sachkundenachweis erforderlich
Alle bei uns erhältlichen Rattengifte erfordern einen gültigen Nachweis nach § 11 ChemVerbotsV oder nach § 9 PflSchG.
Ohne Vorlage des entsprechenden Nachweises ist eine Auslieferung gesetzlich unzulässig.
Sollte der Nachweis nicht vorgelegt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 € einbehalten.
Wie und wo erhalte ich den Nachweis?
Über Schulungen mit Prüfung bei Landwirtschaftskammern,
Umweltämtern oder anerkannten Schulungsträgern.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Kammer oder Behörde.
Beispiele:
Sachkundenachweis Rattengift NRW über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen,
Sachkundenachweis Rattengift Bayern über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
oder Sachkundenachweis Rodentizide Rheinland-Pfalz über die LWK Rheinland-Pfalz.
Kurze Info zum Sachkundenachweis
Dauer: In der Regel 1–3 Tage (8–16 Stunden) inklusive schriftlicher Prüfung.
Kosten: Abhängig vom jeweiligen Anbieter.
Nach erfolgreichem Abschluss können Sie die entsprechenden Produkte direkt bei uns im
Shop erwerben.